Durch die Änderung wird das Verfahren der Auszahlung für die Rechnungsprüfung wesentlich besser nachvollziehbar.
Antragsteller*in: | Lukas Kuhnert (LV Grüne Jugend Berlin) |
---|---|
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 10.06.2023, 00:23 |
Antragsteller*in: | Lukas Kuhnert (LV Grüne Jugend Berlin) |
---|---|
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 10.06.2023, 00:23 |
Aufwandentschädigung.(4)In (4)Die Aufwandsentschädigung kann für ganze oder halbe Monate ausgezahlt werden.
(5)In begründeten Fällen kann eine Ausnahme bis Ende des Monats gemacht werden.
Diese findet in Austausch mit der Schatzmeisterei statt.
ZuletztgeändertaufderaußerordentlichenLandesmitgliederversammlungam
10.07.2022.
Zuletztaktualisiert am14.07.2022.
Inhaltsverzeichnis
-Präambel-
................................................................................-
............................................................2
-Allgemeines-
................................................................................-
.......................................................2
§ 1 Anwendungsbereich
................................................................................-
....................................................... 2
§ 2 Die*Der
Schatzmeister*in................................................................-
..............................................................2
-Haushaltsplan-
................................................................................-
....................................................2
§ 3 Grundsätze und Struktur
................................................................................-
................................................2
§ 4 Aufstellung des
Haushaltsplanentwurfs...........................................................-
............................................. 3
§ 5 Anlagen zum
Haushaltsplan...................................................................-
....................................................... 4
§ 6
Feststellung....................................................................-
................................................................................-
4
§ 7
Veröffentlichung................................................................-
............................................................................. 4
§ 8 Nachträge zum Haushaltsplan
................................................................................-
....................................... 4
-Ausführung des
Haushaltsplans–.................................................................-
....................................5
§ 9 Einhaltung des
Haushaltsplans..................................................................-
.................................................... 5
§ 10 Vorläufige Haushaltsführung
................................................................................-
....................................... 5
§ 11 Außerordentliche Ausgaben
................................................................................-
......................................... 6
§ 12 Rechenschaft und
Entlastung......................................................................-
................................................. 6
-Verwendung der Finanzmittel-
................................................................................-
.........................7
§ 13 Aufwandsentschädigungen
................................................................................-
.......................................... 7
§ 14
Honorare........................................................................-
.............................................................................. 7
§ 15
Reisekostenrückerstattungen.....................................................-
................................................................. 8
§ 16
Kinderbetreuung.................................................................-
......................................................................... 8
§ 17 Barrierefreiheit
................................................................................-
............................................................. 8
-Schlussbestimmungen-
................................................................................-
.....................................9-
Präambel-
Diese Ordnung regelt aufgrund der Satzung der GRÜNEN JUGEND Berlin die
Finanzenund
dieHaushaltsführung des Verbands.
-Allgemeines-
§ 1 Anwendungsbereich
DieFinanzordnungregeltdiefinanziellenZuständigkeiten,Rechte,Pflichtenund
Verfahrensweisen der GRÜNEN JUGEND Berlin. Der Haushaltsplan bildet dieGrundlage
für
die Verwendung der Gelder der GRÜNEN JUGEND Berlin.
§ 2 Die*Der Schatzmeister*in
(1)Die*Der Schatzmeister*in verwaltet die Finanzen der GRÜNEN JUGEND Berlin.
Sie*Er istfür die Einhaltung der Bestimmungen dieser Ordnung verantwortlich.
(2)Die*Der Politische Geschäftsführer*in ist stellvertretende*rSchatzmeister*in
undverwaltetdieFinanzenderGRÜNENJUGENDBerlinbeilängerer
Abwesenheitder*desSchatzmeisters*ininnerhalbeinesmitder*dem
Schatzmeister*in abgestimmten Zeitraum. Entsprechende Absprachen sind
schriftlich zu dokumentieren. Innerhalb des Vertretungszeitraums sind alle
RechteundPflichtender*desSchatzmeisters*inaufdie*denPolitische*n
Geschäftsführer*inübertragen.
(3)Die*Der Schatzmeister*in, die organisatorische Geschäftsführung und die*der
Politische Geschäftsführer*in erhaltenpersonalisierten Kontozugriff.
-Haushaltsplan-
§ 3 Grundsätze und Struktur
(1)DerHaushaltsplanbestehtausschließlichauszweideutlichvoneinander
abgegrenzten Bereichen für Einnahmen und Ausgaben.(2)Ein Titel bezeichnet
dieEinnahmen oder Ausgaben zu einem bestimmten Zweck.
Aus der Bezeichnung eines Titels soll der Zweck der eindeutig hervorgehen.
(3)Innerhalb eines Einnahmen-oder Ausgabenbereichs können sinnvolleTitelgruppen
gebildet werden.
(4)EinnahmenundAusgabensindgetrenntvoneinanderinvollerHöheim
Haushaltsplan zu veranschlagen.
(5)Für den gleichen Einzelzweck dürfen Mittel nicht an verschiedenen Stellendes
Haushaltsplans veranschlagt werden.
(6)Für die Zuführung oder die Auflösung von Rücklagen werdenentsprechendeTitel
im
Einnahmen-und im Ausgabenbereich vorgesehen.
(7)Forderungen und Verbindlichkeiten aus demVorjahr sind imTopf"Sonstige
Einnahmen" oder "Sonstige Ausgaben" zu verbuchen, da der Haushalt eine einfache
Gewinn-und Verlustrechnung für ein Kalenderjahr ist. Allgemein gilt, Forderungen
und Verbindlichkeiten aus dem Vorjahr so gering wie möglich zu halten und eine
sorgfältige Haushaltsführung anzustreben.
(8)Der Haushaltsplan muss in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen sein.
(9)Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
(10)ZinseinnahmenwerdenalsEinnahmengeführt.Überschussausdem
Haushalt wirdals Rücklage gesondert ausgewiesen und nicht als Einnahme in den
Haushalteingebracht. Jeder Haushalt muss eine Verprobung vorweisen und somit
die Rücklagenermitteln. Rücklagen können nur durch den Topf "Abruf Rücklagen"
als Einnahme inden Haushalt eingeführt werden.
(11)Die Grüne Jugend Berlin muss Rücklagen für den Wahlkampf sowie für
unvorhergesehene Ausgaben bereithalten. Hierzu wird an jedem Haushalt eine
Verprobunghinzugefügt.DieVerprobungistwiefolgtdurchzuführen.Vom
Kontostandzum 31.12. zum Ende des Kalenderjahres ist der Kontostand zum 01.01
des selbigenKalenderjahres gegenzurechnen. Die Differenz ist entweder der
Gewinn oder Verlustim Kalenderjahr. Kaution sind als Plus in die Rücklagen
einzuführen.
§ 4 Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs
Der Haushaltsplanentwurf und etwaige Nachträge werden von
der*demSchatzmeister*in
unter Berücksichtigung des voraussichtlichen Bedarfs desLandesverbands und
seiner
Gliederungen erarbeitet, insbesondere
(1)der Bezirksgruppen
(2)der Fachforen
(3)des Frauen-und Genderpolitischen Teams
(4)des Landesvorstands.
§ 5 Anlagen zum Haushaltsplan
(1)Dem Haushaltsplan sind mindestens folgende Anlagen beizufügen:
a.Vermögensübersicht
b.Inventarverzeichnis
c.Übersicht offener Forderungen und Verbindlichkeiten der GRÜNEN JUGEND
Berlin
d.Gender-Budgeting des letzten Haushaltsjahres
(2)DieVermögensübersichtweistRücklagen,Unternehmensanteileund
Geldvermögenzum Ende desHaushaltsjahres aus.
(3)Im Inventarverzeichnis sind alle Gegenstände im Besitz der GRÜNEN
JUGENDBerlin
aufzuführen, deren Wiederbeschaffungswertüber 100 € liegt und bei denenes sich
nicht um Verbrauchsgegenstände handelt.
(4)Das Gender-Budgeting ist eine geschlechterbezogene Analyse der vergangenen
Einnahmen und Ausgaben der GRÜNEN JUGEND Berlin. Die*Der Schatzmeister*in
führtdasGender-BudgetingaufGrundlageeinesKonzeptsder
Frauen*vollversammlungdurch.
§ 6 Feststellung
(1)Der Haushaltsplanentwurf wird mitZustimmung des Landesvorstands und des
Frauen-undGenderpolitischenTeamsindieLandesmitgliederversammlung
eingebracht.
(2)Die Landesmitgliederversammlung stellt den Haushaltsplanentwurf mitabsoluter
Mehrheit der anwesenden Mitglieder fest.
§ 7 Veröffentlichung
Der Haushaltsplan ist dauerhaft mitgliederöffentlich im Internet zugänglich
zumachen.
§ 8 Nachträge zum Haushaltsplan
(1)DieÄnderungeinesvonderLandesmitgliederversammlungfestgestellten
Haushaltsplanes ist nur durch einen Nachtrag möglich. Dabei finden dieselben
BestimmungenwiefürdieerstmaligeAufstellungdesHaushaltplans,mit
Ausnahmeder erneuten Aufführung der Anlagen nach §4 Abs. 1 Anwendung.
(2)NachträgezumHaushaltsplansindnurinnerhalbdesentsprechenden
Geschäftsjahres möglich.
-Ausführung des Haushaltsplans–
§ 9 Einhaltung des Haushaltsplans
(1)Ausgaben müssen beim Landesvorstand beantragt werden. Die Beschlüsse sind
schriftlich zu dokumentieren. Nach Zustimmung des Landesvorstands wird das
beschlossene Budget imHaushaltstitel blockiert.Erstattungen müssen innerhalb
vonzwei Monaten nach Tätigung der Ausgabe beantragt werden und Ausgaben
müsseninnerhalb der zwei Monate von der*dem Schatzmeister*inüberwiesen
werden.
(2)Falls die Summe der bereitsgetätigten Ausgaben mit den blockierten Budgets
innerhalbdesHaushaltstitelsdenimHaushaltsplanbeschlossenenAnsatz
übersteigt, ist der Beschluss des Landesvorstand ungültig.
(3)Erst nach erfolgreichem Beschluss und entsprechender Budgetzuweisung darfeine
Zahlungsverpflichtung der GRÜNEN JUGEND Berlin gegenüber Dritten in Höhedes
beschlossenen Budget eingegangen werden.
(4)Auszahlungen erfolgen grundsätzlich nur gegen Vorlage von
Originalbelegen.Reine
Rechnungskopien ohne Original sind also nicht ausreichend. Weiterhinmüssen
Rechnungen auf Thermopapier (bsp. Kassenzettel) zusätzlich kopiertwerden. In
begründetenAusnahmefällen,könnenMitgliederdesLandesvorstandesdie
entsprechenden Ausgaben schriftlich bezeugen. Hierfür ist eineEidesstattliche
Erklärung notwendig sowie ein Beschluss des Landesvorstandes.Ebenso können
auch Mitglieder der Grünen Jugend Berlin in Ausnahmefällen eineEidesstattliche
Erklärung abgeben, sofern sie die Originalbelege nicht mehrhaben. Auch hier
benötigt es zusätzlich einen Beschluss des Landesvorstandes, umden Betrag zu
erstatten.Allgemeinistanzumerken,dassdurchEidesstattlicheErklärungen
maximal ein Betrag von 30 Euro zu erstatten ist. Inbegründeten Ausnahmefällen
können Mitglieder des Landesvorstands dieentsprechende Ausgabe schriftlich
bezeugen. Nachdem die beantragten Ausgabenausgezahlt und verbucht wurden,
wird die entsprechende Blockade der Mittel imHaushaltstitel aufgelöst.
(5)Jede Ausgabe darf nur in einem Titel verbucht werden.
§ 10 Vorläufige Haushaltsführung
IstfürdaslaufendeHaushaltsjahrkeinHaushaltsplanvonder
Landesmitgliederversammlung verabschiedet, so gilt die
vorläufigeHaushaltsführung.(1)Ausgaben dürfen lediglich für jeden Monat der
vorläufigen Haushaltsführungin
HöhevoneinemZwölfteldesentsprechendenAnsatzesdes
Vorjahreshaushaltsplans getätigt werden.
(2)Die Ansätze im Haushaltsplanentwurf dürfen nicht unterhalb der
bereitsgetätigten
Ausgaben liegen.
§ 11 Außerordentliche Ausgaben
(1)In Ausnahmefällen kann es notwendig sein, außerordentliche Ausgaben
zutätigen,
die nicht im Budget der Haushaltstitel vorgesehen sind. Dies istinsbesondere der
Fall
a.bei unvorhergesehenen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Dritten
b.wenn eine Verzögerung einen erheblichen Schaden für die GRÜNE JUGEND
Berlin bedeuten würde
(2)AußerordentlicheAusgabenmüssendurchKürzungenanAusgabenansätzen
andererTitel im Haushaltsplan gegenfinanziert werden. Die Kürzungen sind im
Antrag zuaußerordentlichen Ausgaben auszuweisen.
(3)Der Landesvorstand entscheidetüber Anträge zu außerordentlichen Ausgabenmit
3/4-Mehrheit.
(4)BeschlüssezuaußerordentlichenAusgabensindunmittelbarnach
Beschlussfassung allen Mitgliedern der GRÜNEN JUGEND Berlin textlich unter
Angabe der Gründe und der Gegenfinanzierung bekannt zu machen.
(5)Spätestens auf der nächsten regulären Landesmitgliederversammlung sind die
außerordentlichen Ausgaben in Form eines Nachtragshaushaltszur Diskussion und
Abstimmung zu stellen.
§ 12 Rechenschaft und Entlastung
(1)Die*DerSchatzmeister*inistverpflichtetspätestensbiszum31.Märzdes
Folgejahres den Rechnungsprüfer*innen den Jahresabschluss vorzulegen.
(2)Die Rechnungsprüfer*innen haben mindestens zehn Tage Zeit zur Prüfung des
Jahresabschlusses und zur Erstellung des Rechnungsprüfungsberichts.
(3)Die Landesmitgliederversammlung entscheidet spätestens bis zum 31. Mai des
Folgejahres auf Grundlage des Rechnungsprüfungsberichtsüber die Entlastung der
Schatzmeister*innenundderstellvertretendenSchatzmeister*innenfürdas
vergangeneHaushaltsjahrs.
(4)ZumEndeseinerAmtszeitlegtderLandesvorstandvorder
Landesmitgliederversammlungeinenpolitischen Rechenschaftsberichtab. Aufdieser
Basis entscheidet die Landesmitgliederversammlungüber die politische
Entlastung des Landesvorstands.
-Verwendung der Finanzmittel-
§ 13 Aufwandsentschädigungen
(1)MitgliederdesLandesvorstandshabeneinenAnspruchaufeine
Aufwandsentschädigung.
(2)Die Höhe der Aufwandsentschädigungen beträgt
a.50,-€ monatlich für jedes Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands
b.30,-€ monatlich für jede*r Beisitzer*in
(3)DieAuszahlungerfolgtgrundsätzlichzumMonatsende.Mitgliederdes
Landesvorstandes,derenAmtszeitnichtzueinemMonatsanfangbeginnt
beziehungsweiseendet,erhaltenfürdenrelevantenZeitraum eineanteilige
Aufwandentschädigung.(4)In (4)Die Aufwandsentschädigung kann für ganze oder halbe Monate ausgezahlt werden.
(5)In begründeten Fällen kann eine Ausnahme bis Ende des Monats gemacht werden.
Diese findet in Austausch mit der Schatzmeisterei statt.
§ 14 Honorare
(1)Honorare werden grundsätzlich nur an externe Referent*innen
beiVeranstaltungen
der GRÜNEN JUGEND BERLIN gezahlt. Als „extern“ in diesem Sinnegelten alle
Referent*innen, die nicht
a.Mitglied der Grünen Jugend
b.Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen
c.Pat*in der Grünen Jugend sind.
(2)Die Höhe der Honorare kann bis zu 250€ betragen.
(3)Innerhalb dieses Intervalls legt die*der Referent*in die Höhe des
Honorarsselbst
fest.Dabeisolldie*derReferent*indieeigenefinanzielleSituationunddie
Möglichkeit einer Spende berücksichtigen. Weiterhin besteht auf Initiativeder
Referent*in die Möglichkeit ganz oder teilweise auf ein Honorar zuverzichten.
Die*der Referent*in hat der*den Schatzmeister*in eine Rechnung inHöhe ihrer
Aufwandsentschädigungen binnen vier Wochen nach der erbrachtenDienstleistung
vorzulegen. Geschiehtdies nicht, isteine Erstattung nur dannmöglich, wenn der
Vorstand einen entsprechenden Beschluss
trifft.(4)KinderbetreuungskostenundFahrtkostenkönnenunabhängigvomHonorar
übernommen werden.
(5)Ausnahmen bedürfen eines Beschlusses des Landesvorstandes mitZwei-Drittel-
Mehrheit.
(6)Die*DerSchatzmeister*inergreiftunterEinbezugdesFrauen-und
genderpolitischen Teams besondere strukturelle Maßnahmen zur Einhaltung des
Gender-Budgeting in dem zugehörigen Haushaltsposten
§ 15 Reisekostenrückerstattungen
(1)Die GRÜNE JUGEND Berlin erstattet die Reisekosten für
a.Delegierte gemäß § 15 neu Delegation
b.Referent*innen für Veranstaltungen der GRÜNEN JUGEND Berlin
c.Mitglieder, für die eine finanzielle Hürde zur Teilnahme anVeranstaltungen
der Grünen Jugend Berlin besteht (nur Erstattungen gemäß§16 (2) (b) der
Finanzordnung)
d.Fahrtkosten für Wahlkampfhelfer*innen, die Mitglieder der GrünenJugend
sind und aus anderen Bundesländern kommen, können ebenso erstattet
werden."
(2)Erstattungsfähige Reisekosten sind insbesondere
a.Fahrkosten der An-und Abreise bis zum Bahncard 50 Fahrpreis zwischen
Berlin und dem Veranstaltungsort
b.Nahverkehrstickets am Veranstaltungsort
c.Übernachtungskosten
(3)Reisekosten sind vorab beim Landesvorstand zu beantragen.
§ 16 Kinderbetreuung
ZuMitgliederversammlungenundSeminarenderGRÜNENJUGENDBerlinmuss
Kinderbetreuung ermöglicht werden. Bei der Anmeldung muss der Bedarf abgefragt
werden. Anfallende Kosten sind vom Landesverband zu tragen.
§ 17 Barrierefreiheit
Mitgliederversammlungen und Seminare der GRÜNE JUGEND Berlin müssen für alle
angemeldeten Mitglieder barrierefrei sein. Bei der Anmeldung muss der
Bedarfabgefragt
werden. Anfallende Kosten sind vom Landesverband zu
tragen.SchlussbestimmungenDie
Finanzordnung tritt mitVeröffentlichung auf der Webseite der GRÜNEN JUGENDBerlin
in
Kraft.
-Schlussbestimmungen-
Die Finanzordnung tritt mit Veröffentlichung auf der Webseite der GRÜNEN
JUGENDBerlin in Kraft.
Durch die Änderung wird das Verfahren der Auszahlung für die Rechnungsprüfung wesentlich besser nachvollziehbar.