Die Gründung von neuen Kreisverbänden war bisher in unserer Satzung nicht so genau geregelt. Die Bundessatzung gibt diesen Vorgang jetzt vor. Ihr findet die Vorgabe unter §3a, Absatz 1.
Antragsteller*in: | Leonie Wingerath (Landesvorstand) |
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Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 09.06.2023, 22:42 |