Veranstaltung: | Sommer-Landesmitgliederversammlung |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | 5. Anträge |
Antragsteller*in: | Yannick Brugger, Marlene Jahn, Tjado Stemmermann (dort beschlossen am: 23.06.2023) |
Status: | Eingereicht |
Antragshistorie: | Version 2 |
A4: Versammlungen strukturierter, pünktlicher und barrierefreier - Antrags- und Versammlungskommission für ein Jahr einsetzen und testen
Antragstext
Um unsere Landesmitgliederversammlungen zu verbessern, führen wir für ein Jahr
testweise eine Antrags- und Versammlungskommission (AVK) ein. Die Kommission ist
als Antragskommission die Ansprechperson und Vermittlerin für alle, die Anträge
stellen und Änderungsanträge verhandeln. Als Versammlungskommission bereitet sie
das Präsidium auf die Mitgliederversammlung vor, klärt Satzungsfragen und
Organisatorisches im Zusammenhang mit der Tagesordnung und sorgt für
reibungslose und pünktliche Abstimmungen und Wahlen.
Dafür geben wir uns die folgenden Regeln:
Die Antrags- und Versammlungskommission organisiert das Antragsverfahren
der Landesmitgliederversammlung und leitet die Verhandlungen zwischen
Antragsteller*innen als politisch neutrale Instanz. Sie bereitet die
satzungsgemäßen Aufgaben aus § 5 Absatz 7 der Satzung vor und koordiniert
die Versammlungsleitung. Sie kann auch im Rahmen des Aktiventreffens tätig
werden.
Die Antrags- und Versammlungskommission schlägt zu Beginn der
Mitgliederversammlung eine Versammlungsleitung vor. Für jedes Mitglied der
Antrags- und Versammlungskommission, das für die Versammlungsleitung
vorgeschlagen wird, muss mindestens ein Mitglied vorgeschlagen werden, das
nicht der Antrags- und Versammlungskommission angehört.
Die Antrags- und Versammlungskommission besteht aus bis zu vier
Mitgliedern. Sie werden von der Landesmitgliederversammlung für ein Jahr
gewählt und können mit Zweidrittelmehrheit abgewählt werden.
Die Antrags- und Versammlungskommission ist unabhängig vom Landesvorstand.
Ist sie inaktiv und unfähig ihre Aufgaben auszuüben, sodass die
Durchführung von Versammlungen oder Antragsverfahren ernsthaft gefährdet
ist, kann der Landesvorstand hilfsweise ihre Aufgaben übernehmen.
Mitglieder der Antrags- und Versammlungskommission dürfen keine Anträge
verhandeln, die sie selbst gestellt haben. Protokolle der Antrags- und
Versammlungskommission müssen allen Mitgliedern zugänglich gemacht werden.
Dieser Antrag tritt nach der zweiten ordentlichen Landesmitgliedersammlung
2024 oder spätestens zum 1.1.2025 außer Kraft.
Begründung
Antragskommission
Eine Antragskommission ist bei vielen grünen Versammlungen schon längst Standard. Als wachsender Verband gibt es auch bei uns immer mehr Anträge und Änderungsanträge. Es ist viel Arbeit, mit den Antragstellenden zu prüfen, welche Änderungen übernommen, verändert oder abgestimmt werden. Damit alle Mitglieder eine informierte Entscheidung über Anträge treffen können, müssen diese Verfahren möglichst transparent und frühzeitig geführt werden. In der Vergangenheit war häufig unklar, welche Anträge mit welchen Menschen besprochen werden müssen und was zur Abstimmung gestellt wird. Das war für alle Beteiligten chaotisch und hat zu zusätzlicher Belastung bei Antragstellenden und dem Landesvorstand geführt. Eine Antragskommission kann diese Prozesse ordnen, Verhandlungen unparteiisch führen und allen beim Antrag stellen helfen, die sich Hilfe in technischen und/oder Verfahrensfragen wünschen.
Versammlungskommission
Aktuell wird die Landesmitgliederversammlung von einem Präsidium durchgeführt, das zu Beginn der Versammlung gewählt wird. Meist wird das Präsidium kurz vor der Versammlung vom Landesvorstand geschult und auf die Tagesordnung vorbereitet. Dafür erstellt der Landesvorstand einen sogenannten Präsidiumsreader, in dem die Tagesordnung genau geplant, Wahlen vorbereitet und Anträge gesammelt werden. Ein ausführlicher Präsidiumsreader trägt maßgeblich dazu bei, dass die Mitgliederversammlung pünktlich endet, alle Wahlen satzungskonform durchgeführt und keine Fehler gemacht werden. Dieses Verfahren vorzubereiten kann sehr viel Zeit in Anspruch nehmen. Da der Landesvorstand vor jeder Mitgliederversammlung eh alle Hände voll zu tun hat (Räumlichkeiten organisieren, Gäst*innen anfragen, Reden schreiben, Anträge vorbereiten, Logistik klären, Essen organisieren,...) ist es sinnvoll, diese Aufgabe auf andere Schultern zu übertragen. In der Vergangenheit kamen bei praktisch jeder Versammlung Fragen zur Tagesordnung, zu Wahlen oder Abstimmungen auf. Die Antrags- und Versammlungskommission soll dabei helfen, diese Fragen möglichst schon im Vorfeld zu klären und kurzfristige Probleme gut und zügig zu lösen. Dazu kommt, dass das Präsidium unabhängig vom Landesvorstand sein soll. Wenn sich das Präsidium eigenständig vorbereitet, kann es dieser Verpflichtung besser nachkommen.
Wissen weitergeben und Mitglieder weiterbilden
Die Antrags- und Versammlungskommission kann außerdem Helfen, neue Mitglieder in die Antrags- und Präsidiumsarbeit einzuführen und Wissen weiterzugeben. Da die Versammlungsleitung während der Mitgliederversammlung nur zur Hälfte aus der Antrags- und Versammlungskommission bestehen darf, können bei jeder Versammlung neue Menschen in diese Arbeit eingeführt werden, ohne dabei allein gelassen zu werden. Sollten Menschen kurzfristig für das Präsidium ausfallen, kann die Antrags- und Versammlungskommission diese Ausfälle kompensieren.
Struktur der Antrags- und Versammlungskommission
Deswegen schlagen wir vor, eine Antrags- und Versammlungskommission zu wählen, die aus bis zu sechs Personen (natürlich quotiert) besteht und für ein Jahr im Amt ist. Die Kommission kann als unabhängige Stelle die Antragsverhandlungen führen und anstoßen und das Präsidium der jeweiligen Mitgliederversammlung ausführlich und gründlich vorbereiten.
Verfahren ausprobieren und daraus lernen
Wir schlagen vor, dieses Gremium für ein Jahr zu testen, um danach zu entscheiden, ob wir diese Regeln beibehalten, ändern oder nicht mehr wollen. Über die Testphase wollen wir herausfinden, ob das Gremium grundsätzlich sinnvoll ist und wenn ja, was wir an ihm noch verbessern können. Die Kommission soll deswegen zum Ende der Testphase berichten, welche eventuellen Probleme und Fragen aufgetaucht sind. Die Kommission soll sich dabei auch damit beschäftigen, ob die Anzahl ihrer Mitglieder geeignet, ihre Arbeit transparent und nachvollziehbar, und sie für Mitglieder erreichbar ist.
Vielleicht sind Amtszeit oder Größe der Kommission noch nicht perfekt, vielleicht ist es sinnvoll, die Kommission in zwei Gremien aufzuteilen, vielleicht ergeben sich überraschende Probleme, Kompetenzfragen oder die Kommission funktioniert grundsätzlich nicht. All das können wir durch eine Testphase herausfinden.
Ist die Testphase erfolgreich, schlagen die Antrags- und Versammlungskommission und der Landesvorstand gemeinsam Satzungs- und Geschäftsordnungsänderungsanträge vor, um die Antrags- und Versammlungskommission langfristig in die Strukturen einzubinden.