Veranstaltung: | Sommer-Landesmitgliederversammlung |
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Tagesordnungspunkt: | 5. Anträge |
Antragsteller*in: | Fachforum für Wirtschaft, Soziales und Gesundheit (dort beschlossen am: 23.06.2023) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 24.06.2023, 00:43 |
A7: Psychotherapie ist unentbehrlich: Psychotherapie Weiterbildung sichern!
Antragstext
Die Inanspruchnahme von Psychotherapie ist in Deutschland mit vielen Hürden
verbunden: Gesellschaftliche Stigmata und lange Wartezeiten belasten psychisch
erkrankte Menschen zusätzlich. Doch auch der Ausbildungsweg zum*r
Psychotherapeut*in besteht aus vielen Hürden. Der Ausbildungsweg wird durch das
Psychotherapeuten-Gesetz (PsychThG) geregelt. Bis zur Novellierung 2020 schloss
sich an ein dreijähriges Bachelor- und fünfjähriges Masterstudium eine
dreijährige Ausbildung an meist privaten Ausbildungsinstituten an. Während
dieser Ausbildung wurde die Vergütung der Psychotherapeut*innen nicht geregelt.
Sie arbeiteten trotz hoher Qualifikation unter prekären Bedingungen: Ihr
Anstellungsverhältnis wurde häufig mit einem Praktikumsvertrag geregelt und die
Vergütung entsprach häufig weniger als monatlich 1000€. Zusätzlich ergaben sich
für die Ausbildung an Ausbildungsinstituten Kosten von bis zu 30.000€ innerhalb
der drei Jahre.
Die Novellierung des PsychThG, welche 2020 in Kraft trat, sollte diese prekären
Arbeitsbedingungen verbessern. Auch weiterhin ist es bis 2032 möglich die
Ausbildung zum*r Psychotherapeut*in nach dem oben beschriebenen Weg zu
absolvieren. Die geringe Verbesserung ist vor allem durch eine gesicherte
Bezahlung von 1000€ monatlich gekennzeichnet. Zudem wurde das Studium reformiert
und befähigt nach Masterabschluss zur Ablegung der Approbationsprüfung.
Anschließend findet eine 5 jährige Weiterbildung statt, deren Ausgestaltung dem
Facharzt ähnelt. Dies ermöglicht gesicherte Anstellungsverhältnisse und eine
Bezahlung nach Tarif.
Aufgrund fehlender gesetzlichen Grundlagen ist die Absolvierung der
Weiterbildung aktuell jedoch noch nicht gesichert.
Deshalb fordern wir;
Das Land Berlin sichert im aktuellen Koalitionsvertrag die Anpassung des
Berliner Krankenhausgesetzes zu, damit ausreichende Praxisstellen und die
Finanzierung der Psychotherapeut*innen in Weiterbildung (PtW) gewährleistet ist.
Dies muss sofort umgesetzt werden, da bereits dieses Jahr erste Absolvent*innen
aus Berlin ihre Weiterbildung beginnen wollen. Hierfür muss eine
Weiterbildungspflicht für Kliniken in das Berliner Landeskrankenhausgesetz
aufgenommen werden. Zudem muss sich das Land in Budgetverhandlungen für die
Finanzierung der neuen Stellen an Krankenhäusern einsetzen, um die notwendige
Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu garantieren.
Es müssen für alle Absolvent*innen Berliner Hochschulen ausreichend Stellen an
Kliniken geschaffen werden, um ihre Weiterbildung zeitnah abzuschließen. Hierbei
darf es zu keiner Konkurrenz mit Psychotherapeut*innen in Ausbildung kommen.
Zudem muss auch die Finanzierung der PtW Stellen im ambulanten Bereich
gewährleistet sein, um eine gerechte Bezahlung zu garantieren.
Noch dieses Jahr muss die Akkreditierung von Weiterbildungsinstituten ermöglicht
werden, damit erste Absolvent*innen ihre Weiterbildung nach Abschluss des
Studiums beginnen können.