Hier wird die Auflösung von Kreisverbänden in der Satzung geregelt. Hierzu gab es bisher keine so genauen Regelungen. Ihr findet die Vorgabe der Bundessatzung im Beschluss §3a, Absatz 3.
Antragsteller*in: | Leonie Wingerath (Landesvorstand) |
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Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 09.06.2023, 22:53 |