Veranstaltung: | Sommer-Landesmitgliederversammlung |
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Tagesordnungspunkt: | 0. Tagesordnung |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 10.06.2023, 09:42 |
Satzung GRÜNE JUGEND Berlin Paragraph 4 und 5
Satzungstext
§ 4 Organe der GJB
Die GJB hat folgende Organe:
1.Landesmitgliederversammlungen (LMV)
2.Aktiventreffen (AT)
3.Vorstand
4.Fachforen (FaFos)
5.Bezirksgruppen
6.Landesschiedsgericht
7.die Frauen*, Inter, Nicht-binäre, trans, Agender Personen Vollversammlung.
8.selbstorganisierte Gruppen im Sinne von §1 des Vielfaltstatuts
§ 5 Landesmitgliederversammlung
(1)Die LMV ist oberstes Beschlussgremium der GJB.
(2)Sie tagt in der Regel zweimal jährlich, bei Bedarf öfter.6
(3)Die LMV kann durch den Vorstand, ein Drittel aller bestehenden Bezirksgruppen
oder
aber durch zehn Prozent der Mitglieder (gemessen am letzten Tag des Vormonats)
beantragt werden.
(4)Der Vorstand beruft die LMV ein und lädt mindestens drei Wochen
vorherschriftlich
per E-Mail mit Tagesordnungsvorschlag alle Mitglieder ein. Der Termin der LMV
muss mindestens eine Woche vor der Satzungsänderungsfrist mitgliederöffentlich
bekannt gegeben werden.
(5)Die LMV wird nach Rücktritt von mehr als zwei Vorstandsmitgliedern oder einem
MitglieddesgeschäftsführendenVorstandsautomatischzurNachwahlder
freigewordenen Landesvorstandsämter einberufen.
(6)Wahlen und die Vergabe von Voten dürfen nur nach satzungsgemäßer Einladung
erfolgen.
(7)Zu den Aufgaben der LMV gehören:
1. Wahl desquotiert zu wählenden Präsidiums zur Leitung der LMV, das sich aus
mindestens zwei Mitgliedern zusammensetzt.
a) Wahl einer*s Protokollant*in. Dieser Platz ist von der Quotierung
ausgenommen.
2. Beschlussfassung über die Geschäftsordnung. Sofern Regelungenfür konkrete
Fälle in dieser nicht vorgesehen sind, gilt entsprechendes aus der
Geschäftsordnung des Bundesverbands.
3. Beschlussfassung über
a) Die politische Entlastung des Landesvorstands,
b) Die finanzielle Entlastung des Landesvorstands.
4. Wahl desLandesvorstandes, der Rechnungsprüfer*innen, des Schiedsgerichtes,
der Delegierten zum Bundesfinanzausschuss sowie den Delegierten zum Länderrat.
Auf Bundesebene wird eine neue Arbeitsgruppe initiiert, sie plant den Mitte-Ost-
Kongress achtet auf angemessene Repräsentation auf Bundesebene und vernetzt
sich. Für die Mitarbeit in dieser Gruppe wählen wir 2 Beauftragte. Eine*r der
Beauftragten ist aus der Mitte des Landesvorstands zu bestimmen. Die Delegierten
werden von der Landesmitgliederversammlung bestätigt. Der ganze Landesverband
ist vertretungsberechtigt.
5. Votenvergabe für die Wahl der Delegierten in die Gremien der Partei BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN durch die Abteilung Grüne Jugend Berlin.7
6.BeschlussfassungüberordnungsgemäßvorgelegteAnträge. Eigenständige
Satzungsänderungsanträge,derHaushaltsplanentwurf,Nachträgezum
Haushaltsplan und der Rechnungsprüfungsbericht müssen mindestens 4 Wochen
vor einer Landesmitgliederversammlung schriftlich eingereicht werden und der
Einladung zur LMV beiliegen. Änderungsanträge an diese können bis zwei Wochen
vor der LMV gestellt werden. Eigenständige Anträge müssen zwei Wochen vor einer
LMV schriftlich eingereicht werden. Änderungsanträge an diese können bis drei
Tage
vor der LMV gestellt werden.
7. Aberkennung, Anerkennung, Spaltung, Zusammenlegung und Bestätigung von
Bezirksgruppen und Fachforen.
(8)Die Stimm-und Antragsberechtigungen sind wie folgt:
1. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder.
2. Antragsberechtigt sind
a) alle Mitglieder
b) der Landesvorstand
c) die Bezirksgruppen
d)die VollversammlungderFrauen*,Inter,Nicht-binäre,trans und Agender
Personen
e) die Fachforen
f) das Schiedsgericht
g) die Rechnungsprüfung.
(9)Beschlussfähig ist die LMV bei fristgerechter Einladung